DEÜV — InhaltsübersichtGesetz(XXXX) §§ 27 und 28 DEÜV(weggefallen)Verordnung über die Erfassung und Übermittlung von Daten für die Träger der Sozialversicherung · Vierter Abschnitt § 26Diese Vorschrift trägt keinen Text (weggefallen). § 26